Fragen & Antworten

Die Initiatoren freuen sich riesig über die zahlreichen Rückmeldungen zu dem Vorhaben, das Marienfelder Waldschlösschen durch eine Genossenschaft wiederzubeleben. Schon am Samstag haben wir 200 Rückmeldungen auf der Seite „Miteigentümer werden“ erhalten. Wir sind zuversichtlich, bis Anfang 2026 genügend Rückmeldungen zu erhalten, um die Genossenschaft gründen zu können.

Bereits am Wochenende haben wir mit Eurer Hilfe einige „Kinderkrankheiten“ der Homepage entdeckt und auch behoben. Sämtliche Meldungen, die über das Formular abgeschickt wurden, haben uns auch erreicht (unabhängig von einer etwaigen Fehlermeldung). Darüber hinaus haben uns auch zahlreiche inhaltliche Fragen erreicht, die wir mit der nachfolgenden FAQ-Liste gerne beantworten wollen. Diese FAQ-Liste wird selbstverständlich fortlaufend aktualisiert:

Frage 1:

Können Genossenschaftsanteile schon bis Weihnachten erworben und dann unterm Weihnachtsbaum verschenkt werden?

Anwort:

Die Gründungsversammlung wird, falls uns genügend Unterstützungsnachrichten erreichen, erst Anfang 2026 stattfinden. Zu Weihnachten 2025 können daher noch keine Genossenschaftsanteile ausgegeben werden. Sicher wird sich der Empfänger des Geschenkes auch über einen selbstgestalteten Gutschein freuen.

Frage 2:

Nehmt Ihr schon Reservierungsanfragen entgegen?

 Antwort:

Zunächst muss die Genossenschaft gegründet werden und ein Eröffnungstermin feststehen. Dann wird das Schlösschen sicherlich auch wieder für Veranstaltungen gebucht werden können.

Frage 3:

Sind die 200,00 Euro ein einmaliger Beitrag oder ein Jahresbeitrag?

Antwort:

Man muss mind. einen Genossenschaftsanteil erwerben, um dabei zu sein. Der Betrag von 200,00 Euro ist dafür einmalig zu entrichten. Ein jährlicher Mitgliedsbetrag ist nicht vorgesehen. Das einmalig gezahlte Geld ist dann auch nicht „weg“. Je nach Kassenlage, kann es jedoch sein, dass der Genossenschaftsanteil in 3, 5 oder 10 Jahren nicht mehr 200,00 Euro, sondern weniger, wert ist. Da wir gemeinnützig arbeiten, ist nicht davon auszugehen, dass mit dem Genossenschaftsanteil ein Gewinn erzielt werden wird.

Frage 4:

Kann mehr als ein Genossenschaftsanteil gezeichnet werden?

Antwort:

Ja, es können sogar beliebig viele Anteile gezeichnet werden. Durch die Zeichnung mehrerer Anteile kommen wir natürlich unserem Ziel, das Waldschlösschen zu reaktivieren, schneller näher. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass mehrere Anteile nicht gleichzeitig bedeuten, dass man dann mehrere Stimmen bei der Generalversammlung erhält. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das ist ein wichtiges Prinzip der Genossenschaft.

Frage 5:

Wann gründet Ihr die Genossenschaft?

Antwort:

Wir haben uns vorgenommen, bis Anfang Januar die Rückmeldungen zu sammeln, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob die vom Architekten geschätzte Baukostensumme durch die Genossenschaftsanteile erreicht wird.

Frage 6:

Können Eltern für ihre minderjährigen Kinder einen Genossenschaftsanteile erwerben?

Antwort:

Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch Minderjährige ist zwar grundsätzlich möglich. Der Erwerb bedarf aber in jedem Falle der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Nicht völlig auszuschließen ist, dass auch eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist, weil sich der Minderjährige eben an einem Unternehmen beteiligt. Mit Blick darauf dürfte es einfacher sein, wenn die Eltern einen weiteren Anteil an der Genossenschaft erwerben und diesen Anteil dann mit Erreichen der Volljährigkeit auf das betreffende Kind übertragen.

Frage 7:

Was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen, wenn das Waldschlößchen nach ein oder zwei Jahren verkauft oder an den Sohn überschrieben wird?

Antwort:

Die Genossenschaft wird mit den Eigentümern des Waldschlößchen einen Pachtvertrag schließen, der einen Weiterbetrieb auch nach Veräußerung oder Übertragung der Immobilie absichert. Dabei wird auch ein Sicherungsmechanismus für die Anfangsinvestitionen (z. B. Kühlhaus und barrierefreie Toiletten) der Genossenschaft vorgesehen.

Frage 8:

Was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen, wenn man keinen Betreiber/Pächter findet?

Antwort:

Dieses Szenario können wir uns kaum vorstellen. Wenn feststeht, dass das Waldschlößchen dauerhaft keinen Pächter haben wird, müsste die Genossenschaft abgewickelt und das restliche Vermögen auf die Genossenschaftsanteile verteilt werden.